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Karteikartenabschrift

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Karteikartenabschrift

Karteikartenabschrift

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörde, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten, welche bei der Umstellung von dem Papierführerschein in einen Kartenführerschein benötigt werden.

Beachten Sie bitte, dass wir nur Karteikartenabschriften für Papierführerscheine erstellen können, die von uns erteilt worden sind. Wenn der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt wurde, müssen Sie sich an diese andere Fahrerlaubnisbehörde wenden, die damals die Fahrerlaubnis ausgestellt hat.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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